Alle FEHLING Lenker haben eine Kennzeichnung, bestehend aus einem Firmenzeichen und einer Typennummer. Diese Kennzeichnung ist zwischen den Klemmstellen oder auf dem rechten Steigholm und bei Lenkerstummeln am Griff angebracht.
Änderungen an Lenkeinrichtungen sind melde- und prüfpflichtig gem. asa-Richtlinien Nr. 2b / VTS. Für Ersatzlenker und/oder deren Befestigungssysteme; darunter fallen auch Adaptionsbrücken und/oder Zwischenstücke (Riser), welche auf die ursprünglichen Gabelbrücken montiert werden, benötigen eine Eignungserklärung des Bauteilherstellers.